Entscheiden über „schuldig“ oder „nicht schuldig“ – Dortmund sucht Schöffen

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Symbolbild (Pixabay, AJEL)
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Spannender Einblick in das Justizsystem.

Alle fünf Jahre wird gewählt. Die nächste Wahl für Schöffen und Schöffinnen findet im Herbst 2018 statt. Bewerbungen für die Amtsperiode vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2023 sind bis zum 31. März möglich.

Ausführliche Informationen zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen sowie Bewerbungsformulare gibt es bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund, in allen Bezirksverwaltungsstellen, bei der Freiwilligenagentur und in der Bürgerhalle des Rathauses. Alle Unterlagen stehen außerdem auf den Internetseiten der Stadt Dortmund bereit.

Schöffinnen und Schöffen, sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter, die in Gerichtsverfahren mit demselben Stimmrecht wie Berufsrichter über „nicht schuldig“ oder „schuldig“ entscheiden. Dafür müssen die Bewerber bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Alter: 25 bis 69 Jahre
  • Wohnort: Dortmund
  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Keine erheblichen Vorstrafen (ausgeschlossen ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat läuft)
  • Schöffen dürfen nicht in oder für die Justiz tätig sein (also keine Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.), auch Religionsdiener (Geistliche, Bedienstete der christlichen Kirchen) sollten nicht zu Schöffen gewählt werden.
  • Sie sollten unparteilich sein, ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Reife besitzen, sowie „geistige Beweglichkeit“ und eine gewisse körperliche Eignung – denn die Sitzungen können mitunter lange dauern.
  • Schöffen im Jugendgericht sollten zudem erzieherische Fähigkeiten besitzen und/oder über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen.

Schöffinnen und Schöffen werden für die Teilnahme an den Gerichtsterminen von ihrer Arbeit freigestellt und erhalten eine Aufwandsentschädigung.

Das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular kann per Post oder durch Einwurf in einen städtischen Hausbriefkasten an die Bürgerdienste der Stadt Dortmund zurückgesandt werden. Auch einscannen und per Email an wahlen@stadtdo.de senden, ist möglich.

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