Achtung Karfreitag bleibt es ruhig in Dortmund!

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Symbolbild Karfreitag (pixabay/congerdesign)
Symbolbild Karfreitag (pixabay/congerdesign)
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Informationen rund um den Karfreitag

Das Ordnungsamt bittet zu beachten, dass aufgrund des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage der Karfreitag am 30. März 2018 als stiller Feiertag geschützt ist.

Das bedeutet, dass an diesem stillen Feiertag von 0:00 Uhr bis zum nächsten Tag 6:00 Uhr zusätzlich zum allgemeinen Sonn- und Feiertagsschutz folgendes untersagt ist:

  • Märkte, gewerbliche Ausstellungen u.ä. Veranstaltungen (Großmärkte bis zum nächsten Tag um 3:00 Uhr)
  • Sportliche u.ä. Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden
  • Der Betrieb von Spielhallen u.ä. Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten
  • Musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb
  • Alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen
  • Alle nicht öffentlichen unterhaltenden Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen
  • Die Vorführung von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder der von ihm bestimmten Stelle als zur Aufführung am Karfreitag geeignet anerkannt sind.
  • Veranstaltungen, Theater- und musikalische Aufführungen, Filmvorführungen und Vorträge jeglicher Art, auch ernsten Charakters, sind während der Hauptzeit des Gottesdienstes (6:00 Uhr bis 11:00 Uhr) verboten

Öffentlicher Tanz ist bereits am Gründonnerstag, 29. März, ab 18:00 Uhr verboten.

Quelle: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=521734

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