Jahresabschluss 2017 – Stadt kann bei Haushalt ohne Einschränkungen handeln

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Das Dortmunder Rathaus (tn).
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Der Entwurf des Jahresabschlusses wurde für das Jahr 2017 fristgerecht vom Stadtkämmerer aufgestellt und durch den Oberbürgermeister bestätigt. Die Stadt behält weiterhin ihre kommunale Handlungsfähigkeit.

Trotz eines schwierigen finanziellen Umfelds ist es der Stadt Dortmund durch gesteuerte Haushaltsbewirtschaftung gelungen, den städtischen Haushalt mit einem Fehlbetrag von 8.847.652,13 Euro abzuschließen und damit 58.347.477,92 Euro unter dem geplanten Jahresfehlbetrag von 67.195.130,05 Euro zu bleiben.

Stadt behält kommunale Handlungsfähigkeit

Da das Jahresergebnis deutlich unter der 5%-Grenze von 78,4 Mio. Euro liegt, ist die Stadt Dortmund nicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzepts verpflichtet. Sie behält somit weiterhin ihre kommunale Handlungsfähigkeit und ist in der Lage, ihre Haushaltswirtschaft ohne Einschränkung zu gestalten.

Nach der heutigen Kenntnisnahme durch den Verwaltungsvorstand wird der Jahresabschluss 2017 der Stadt Dortmund am 17. Mai in den Rat der Stadt Dortmund eingebracht. Im Anschluss prüfen der Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt den Abschluss. Später erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Dortmund.

Die Entwürfe der Jahresabschlüsse für die Sonderhaushalte für das Jahr 2017 liegen ebenfalls vor. Der Sonderhaushalt Grabpflegelegate schließt mit einem Fehlbetrag von 603.145,64 Euro ab. Der Sonderhaushalt Kohlgartenstiftung schließt mit einen Überschuss von 3.761,80 Euro ab. Nach der heutigen Kenntnisnahme durch den Verwaltungsvorstand werden die Jahresabschlussentwürfe der Sonderhaushalte ebenfalls in den Rat eingebracht.

Haushalt

Quelle: Stadt Dortmund

 

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