Kämmerer legt Haushaltsplanentwurf 2019 vor

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Die Verwaltung stellte den Entwurf des Haushaltsplanes 2019 dem Rat und der Öffentlichkeit am Donnerstag, 27. September 2018, in der Ratssitzung vor.

Im Haushaltsjahr 2019 sowie in den Planjahren 2020 und 2021 wird der Ausgleich zwischen den Aufwendungen und Erträgen nur durch eine Verringerung der allgemeinen Rücklage erreicht. Der geplante Jahresfehlbedarf liegt jedoch in allen Planjahren unter der sogenannten „5-Prozent-Grenze“ nach § 75 GO NRW, die die Pflicht zur Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes auslöst. Für das vierte Planjahr 2022 wird derzeit ein ausgeglichener Haushalt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von rund 16 Mio. Euro erwartet.

Für das Haushaltsjahr 2019 ergibt sich bei einem Ertragsvolumen von rund 2,51 Mrd. Euro und einem Aufwandsvolumen von rd. 2,57 Mrd. Euro ein Jahresfehlbedarf in Höhe von rd. 61,5 Mio. Euro.

Es ist besonders hervorzuheben, dass die Genehmigungsfähigkeit des Dortmunder Haushaltes ohne wesentliche zusätzliche Belastungen für die Bürger sowie die ortsansässigen Unternehmen erreicht wird. Insbesondere die Hebesätze für die Gewerbesteuer sowie die Grundsteuer konnten unverändert bleiben und auch die Entgelte für viele städtische Leistungen wurden weitestgehend stabil gehalten.

Insgesamt ist im Kernhaushalt ein Investitionsvolumen in Höhe von 252,7 Mio. Euro vorgesehen. Hiervon sollen allein 102,3 Mio. Euro in den Hochbau investiert werden, z.B. für den Bau von Schulen, Sport-/Turn- und Gymnastikhallen oder Kindertageseinrichtungen. Zur Finanzierung der städtischen Investitionen ist im Haushaltsjahr 2019 eine Kreditermächtigung in Höhe von rund 161,9 Mio. Euro vorgesehen.

Nach Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2019 in den Rat der Stadt Dortmund haben die Fachausschüsse und die Bezirksvertretungen die Möglichkeit, über Veränderungen zu beraten. Die Ergebnisse werden von der Verwaltung zusammengefasst und nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2018 zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt.

Anschließend wird die Haushaltssatzung 2019 der Bezirksregierung Arnsberg gemäß § 75 der Gemeindeordnung NRW zur Genehmigung zugeleitet.

Alle Informationen zum städtischen Haushalt finden Sie hier gebündelt.

Städtischer Haushalt

Quelle: Stadt Dortmund

 

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