Bauaufsicht schränkt Öffnungszeiten ein

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Symbolbild Öffnungszeiten (pixabay/Free-Photos)
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Die Bauaufsicht muss aufgrund von Änderungen der Landesbauordnung bis zum Jahresende alle mängelbehafteten Bauvorlagen auf Genehmigungsfähigkeit prüfen. Aufgrund dieses erhöhten Arbeitsaufwandes kann die Bauaufsicht bis auf weiteres nur noch eine Sprechzeit donnerstags von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr anbieten.

Hintergrund ist das Inkrafttreten der neuen Landesbauordnung für Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) am 1. Januar 2019. Daraus folgt, dass bereits gestellte Bauanträge bis zum 31. Dezember 2018 nur dann nach den Regelungen der zurzeit geltenden Bauordnung (BauO NRW 2000) genehmigt werden können, wenn diese vollständig und ohne erhebliche Mängel eingereicht wurden. Ab dem 1. Januar 2019 eingereichte Bauanträge sind ausschließlich nach den dann geltenden Bestimmungen zu beantragen und zu genehmigen.

Kurze Nachbesserungszeit für eingereichte Bauanträge erhöht Prüfaufwand

Hieraus folgt, dass nunmehr nur noch eine kurze Nachbesserungszeit für die bereits vorliegenden Bauanträge gewährt werden kann. Gemäß §72 Abs.1 BauO NRW 2000 müssen zur Jahresfrist nicht mängelfrei oder unvollständig vorliegende Bauanträge zurückgewiesen werden.

Aufgrund einer hohen Anzahl an mängelbehafteten Bauvorlagen in den verschiedenen Verfahren prüft die Bauaufsicht zurzeit alle laufenden, aber noch nicht genehmigten Verfahren im Hinblick auf ihre potenzielle Genehmigungsfähigkeit.

Wegen der hierfür zu bindenden personellen Kapazitäten kann bis auf weiteres nur noch eine Sprechzeit donnerstags in der Zeit von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr angeboten werden. Architekten/innen und Bauherren/innen werden gebeten, die mit ihnen bereits kommunizierten Mängel aus laufenden Vorgängen kurzfristig zu beheben und die Bauvorlagen entsprechend zu qualifizieren.

Empfehlung: Vorhaben erst nach dem 1. Januar 2019 beantragen

Außerdem wird empfohlen, nach Möglichkeit von Neubeantragungen nach dem aktuellen Recht abzusehen und die Vorhaben erst nach dem 1. Januar 2019 zu beantragen.

Quelle: Stadt Dortmund

 

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