Straßenmusik in der Innenstadt: Neuer Anlauf mit alten Spielregeln

0
27
Eine Verbotszone für Straßenmusik wird es nicht gebenBild(Bildlizenz/Fotograf/Grafiker): Dortmund-Agentur / Finn Serocka 
Facebookrss

Die seit 2015 geltenden „Spielregeln“ für Straßenmusik sollen beibehalten werden. Durch den Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes konnte eine weitgehende Akzeptanz der „Spielregeln“ erzielt werden – sowohl durch die Musizierenden als auch durch die Anlieger. Kontrollen wird es weiter geben. 

Seit Mai 2015 gelten in Dortmund einige „Spielregeln“ für Straßenmusik. Im vergangenen Jahr wurden sie aufgrund vermehrter Anlieger-Beschwerden auf den Prüfstand gestellt und eine Evaluationsphase mit intensiveren Kontrollen beschlossen.

Der Verwaltungsvorstand hat sich in seiner Sitzung am 26. Februar 2019, mit der Auswertung der Evaluation befasst und schlägt dem zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor, die ursprünglichen Spielregeln beizubehalten. Umwelt- und Ordnungsverwaltung werden die Beschwerdelage zur Straßenmusik weiter beobachten. Der Kommunale Ordnungsdienst wird seine Kontrollen aufrechterhalten.

Die Spielregeln lauten:

  • Musiziert werden darf je eine halbe Stunde lang, beginnend mit der vollen Stunde – ohne elektronische Verstärker oder Tonwiedergabegeräte.
  • Anschließend ist der Standort zu wechseln. Der neue Standort muss mindestens 150 Meter vom vorherigen Standort entfernt sein.
  • Auf Flächen, auf denen genehmigte Veranstaltungen stattfinden, ist Straßenmusik grundsätzlich nicht gestattet.

Vorgeschichte

Im Jahr 2017 hatten sich Beschwerden über Lärmbelästigungen durch Straßenmusik gehäuft. Vor allem Anlieger des Westenhellweges beklagten sich darüber, dass die Straßenmusikerinnen und -musiker die Ruhezeit nicht einhalten und viele Darbietungen zu laut seien. Die Umwelt- und Ordnungsverwaltung nahm dies im Januar 2018 zum Anlass, den Umgang mit Straßenmusik in der Dortmunder City kritisch zu überprüfen und eine Neuregelung anzuregen. Dies mündete in den Vorschlag einer straßenmusikfreien Zone auf dem Westenhellweg. Dem sind die politischen Gremien nicht gefolgt. Stattdessen wurden verstärkte Kontrollen bis Ende 2018 beschlossen.

Ergebnis der Evaluationsphase

Durch den Einsatz des Kommunalen Ordnungsdienstes konnte eine weitgehende Akzeptanz der „Spielregeln“ erzielt werden – sowohl durch die Musizierenden als auch die Anliegerinnen und Anlieger. Trotz deutlich verstärkter Kontrollen im Jahr 2018 (362 im Vergleich zu 142 im Vorjahr) stieg die Anzahl der Belehrungen nur geringfügig (+15 Prozent); das gleiche gilt für die Anzahl der Verwarnungsgelder und Ordnungswidrigkeitenanzeigen (+16 Prozent).

Das bedeutet: Die seit Mai 2015 geltenden Spielregeln sind mittlerweile weitestgehend bekannt. Die ganz überwiegende Zahl der Musizierenden hält sich daran. In erster Linie wird erfolgreich mit Aufklärung und Beratung gearbeitet, nur selten werden Verwarnungsgelder erhoben oder Anzeigen erstattet.

Auch die Anzahl der Beschwerden ging zurück. Über die Hälfte der 2018 beim Ordnungsamt eingegangen Beschwerden stammen von einem einzigen Anlieger des Westenhellweges. Die von Oktober bis Dezember 2018 eingegangenen 13 Beschwerden stammen ausschließlich von demselben Beschwerdeführer.

Untersuchungen mit Lärmpegelmessgeräten haben bei keiner der stichprobenartigen Messungen einen höheren Wert als 80 dB(A) festgestellt. Dieser Wert wird von der Umweltverwaltung als maximaler Momentanpegel für musikalische Darbietungen am nächstliegenden Immissionsort (z.B. Geschäftsräume) angesetzt.

Quelle: Stadt Dortmund

 

Facebookrss