Stadt plant Neubaugebiet in Brackel

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Symbolbild Baustelle (pixabay/MichaelGaida)
Symbolbild Baustelle (pixabay/MichaelGaida)
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Am 7. Februar können sich alle Interessierten auf einer Informationsveranstaltung der Stadt Dortmund näher informieren. Das Neubaugebiet soll auf dem Gelände der früheren Stadtbahn-Wendeschleife in Dortmund-Brackel, westlich der Straße In den Börten entstehen. Auf der brachliegenden Fläche will die Stadt öffentlich geförderte Miethäuser bauen. Damit sollen Wohnungen insbesondere für junge Familien mit Kindern entstehen. Außerdem soll am Brackeler Hellweg wegen des großen Bedarfs im Ortsteil eine Kindertageseinrichtung mit bis zu sechs Gruppen errichtet werden.

Beschleunigtes Verfahren

Auf dem Gelände plant die Stadt eine ringförmige Straße, an der die Reihenhaus-Gruppen gebaut werden. Jede Wohneinheit verfügt über einen West- oder Süd-Garten und eine Garage sowie einen weiteren privaten Stellplatz. Das Gebiets mit voraussichtlich 37 Wohneinheiten kann aufgrund der verkehrlichen Situation auf dem Brackeler Hellweg nur über die Straße In den Börten erschlossen werden. Auch die Kindertageseinrichtung soll über diese Straße angebunden werden.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 223 – In den Börten – wurde mit dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet. Diesen hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 8. November 2017 nach Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel gefasst.

Einsicht des Konzeptes bis 19. Februar

Da die Fläche schon einmal genutzt wurde, kann der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden. Bei einer Veranstaltung am 7. Februar wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele und Zwecke des Planverfahrens informiert. Ergänzend hängt das städtebauliche Konzept im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Burgwall 14, sowie in der Bezirksverwaltungsstelle Brackel, Brackeler Hellweg 170 aus. Dort können es Bürger im Zeitraum vom 5. bis 19. Februar einsehen.

Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung werden Fachgutachten zu verschiedenen Aspekten sowie der Entwurf für den Bebauungsplan erarbeitet. Dieser wird zu einem späteren Zeitpunkt erneut der Politik zum Beschluss und der Öffentlichkeit zur Beteiligung vorgelegt. Erst danach kann das Verfahren mit dem Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt abgeschlossen werden.

Quelle: https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=515496

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